Ethikkodex

Unsere Mitglieder verpflichten sich mit dem Eintritt in den Verband, den nachfolgenden Ethikkodex gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Sie verpflichten sich außerdem, sich bei allen beruflichen wie auch privaten Handlungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Brandursachenermittlung an die Grundsätze dieses Kodex zu halten.

Ethikkodex des D-A-CH Verbands Brandursachenermittlung e.V.

1. Als Brand(ursachen)ermittler werde ich mich jederzeit gemäß diesem Ethikkodex, den ich unterzeichnet habe, verhalten.

2. Ich werde alle Personen gerecht und unparteiisch behandeln, unabhängig von ihren körperlichen, geistigen, emotionalen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, rassischen oder religiösen/ konfessionellen Merkmalen.

3. Ich werde sowohl mein Privatleben als auch mein Berufsleben so führen, dass ich das Vertrauen der Öffentlichkeit genieße und aufrechterhalte. Ich werde bei der Ausübung meiner Pflichten in jeder Hinsicht Professionalität und Integrität an den Tag legen.

4. Ich werde keine Informationen, die mir während der Durchführung einer Brandermittlung zur Kenntnis gelangen, zu meinem persönlichen Vorteil oder Gewinn nutzen oder in irgendeiner Weise vertrauliche Informationen preisgeben, die das mir entgegengebrachte Vertrauen verletzen.

5. Ich werde meine Kollegen nach denselben Maßstäben beurteilen, die ich auch für mich selbst anwende. Ich werde niemals ihr Vertrauen missbrauchen oder ihre Ermittlungen in anderer Weise gefährden.

6. Ich werde mich um eine kontinuierliche Weiterbildung in meinem Beruf bemühen. Ich werde jede Gelegenheit nutzen, um meine Techniken zu verbessern und meine Erfahrungen auf dem Gebiet der Brand(ursachen)ermittlung zu erweitern. Die Mindestanforderungen an die jährliche Weiterbildung im D-A-CH Verband Brandursachenermittlung e.V. erfülle ich.1

7. Ich werde nicht mit Personen zusammenarbeiten oder ihnen Informationen zur Verfügung stellen, deren Ziele im Widerspruch zum Credo des Brandermittlers stehen, das eine ehrliche und unvoreingenommene Untersuchung verlangt.

8. Ich werde keine Ansprüche auf berufliche Qualifikationen erheben, die ich nicht besitze.

9. Ich werde elektronische Medien und andere Kommunikationstechnologien auf professionelle Weise nutzen, ohne meinen Berufsstand oder den D-A-CH Verband Brandursachenermittlung e.V. zu blamieren, zu entehren oder herabzuwürdigen.

10. Ich wende bei meinen Ermittlungen konsequent die wissenschaftliche Methode nach NFPA 921 an. Ich halte mich an geltende Standards aus den Naturwissenschaften und zweifle bewiesene naturwissenschaftliche Kenntnisse nicht an.

11. Ich besitze die Mindestqualifikationen nach NFPA 1033. Sofern ich diese noch nicht besitze, erlange ich diese so schnell wie möglich und arbeite bei einer Ermittlung mit einem Partner zusammen, der diese bereits erfüllt.

12. Ich bestätige zu jedem Zeitpunkt im beruflichen Kontext die Einhaltung der Pflichten als Sachverständiger, nämlich:
a) Unabhängigkeit,
b) Weisungsfreiheit,
c) Gewissenhaftigkeit,
d) Unparteilichkeit,
e) persönliche Leistungserbringung,
f) eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung ist vorhanden.

13. Ich werde mich stets bemühen, Fakten zu ermitteln, die Wahrheit zu suchen und die wahre und genaue Ursache aller Brände und Explosionen oder anderer Vorfälle, die ich untersuche, zu ermitteln. Als Brandermittler bin ich in erster Linie ein Wahrheitssucher.

1: Sollwert pro Jahr für Mitlieder: 40 FP²; Sollwert pro Jahr für Anwärter-Mitglieder: 20 FP²

Entbindung der Weiterbildungspflicht aus wichtigem Grund mit Entscheidung des Vorstandes. Die Weiterbildungspflicht darf maximal 3 Jahre aus wichtigem Grund ruhen. Danach ist eine Entlassung oder eine Abwandlung zum Ehrenmitglied obligatorisch.

2: 60 min Weiterbildung intern D-A-CH-zertifiziert = 1 FP (Fortbildungspunkte)
60 min Weiterbildung einschlägig (mit Prüfung/Test) = 0,5 FP
60 min Weiterbildung einschlägig (ohne Prüfung) = 0,25 FP
60 min Weiterbildung verwandt (bspw. Brandschutz, mit Prüfung/Test) = 0,25 FP